Kalender und Datum
Die Berechnung eine korrekten Kalenders stellte in der Antike eine große Herausforderung dar. Daher waren die frühsten bekannten Kalendersysteme unvollständig bzw. fehlerhaft und wurden häufig korrigert. Recht einfach war die Benennung der Jahre: Allgemein üblich war in der Antike die Zählung nach den Regierungsjahren eines Herrschers, die in der römischen Republik nach den zwei Konsulen erfolgte. Da sich dieses Verfahren mit zunehmender Zahl von ehemaligen Herrschern als immer unhandlicher erwies, kam gegen Ende der Republik ein neues System auf, das die Jahre ausgehende von der mythischen Gründung der Stadt Rom (nach heutiger Rechnung ca. 753 v. Chr.) fortlaufend zählte. Für offizielle Angaben blieb aber die Angabe der Konsulen Standard.
Deutlich schwieriger war in jedem Fall die Festlegung der Länge eines Jahre und seine Unterteilung in Monate. Über den frühsten römischen Kalender weiss man lediglich, dass es sich um einen lunisolaren Kalender handelte, d. h. einen Kalender, der die Monate nach dem Mondumlauf maß, die Jahre aber nach der Sonne. Hier hatte das Jahr vermutlich 304 Tage sowie 10 Monate - beginnend mit dem März (= "Monat des Mars") und endend mit dem Dezember (= "10. Monat") - was aus heutiger Sicht natürlich vollkommen unsinnig erscheint.
Der Numanische Kalender
Der erste funktionierene Kalender wird Numa Pompilius zugeschrieben (daher "Numanischer Kalender"), der mit der Einführung von zwei zusätzlichen Monaten ein Jahr von 355 Tagen schuf. Dabei hatten die Monate März, Mai, Juli und Oktober 31 Tage, der Februar als letzter Monat des Jahres 28 und alle anderen 29 Tage. Alle zwei Jahre wurde nach dem 24. Februar ein Schaltmonat (mensis intercalaris) von wechselweise 22 oder 23 Tagen Länge eingefügt, um die fehlenden Tage zum Sonnenjahr aufzuholen. Dass dies nicht am Ende des Monats geschah, hat möglicherweise damit zu tun, dass man aus religiösen Gründen sicherstellen wollte, dass der März immer unmittelbar auf den Februar folgt.
Für die Überwachung dieser Schalttage, die Beobachtung des Laufes des Mondes zur Bestimmung des Monatsanfangs und aller anderen kalenderspezifischen Aufgaben war ein Pontifex minor zuständig, der ein Gehilfe des obersten Priesters Pontifex maximus war. Er berechnete auch die Iden der Monate, also die Monatsmitte, die entweder auf den 15. oder den 13. Tag fiel, sowie die Nonen, die auf den neunten Tag vor den Iden fielen, wobei beide Tage "inklusive" gerechnet wurde. Durch dieses System von Fixpunkten im Monat war es möglich, alle anderen Tage im Bezug auf diese Fixpunkte zu berechnen. Dabei wurde stets "ante diem" gezählt, also die Tage bis zu den nächsten Kalenden, Nonen oder Iden abgegeben, wobei immer beide Tage dieser Zeitspanne mitgezählt wurden. So ist z. B. der 13. März der "a. d. III Idus Martias", also der dritte Tag vor den Iden des März. Der Vortag zu einem Fixpunkt wurde dabei in der Regel als pridie bezeichnet. Genauso konnten jetzt im Bezug auf die Fixpunkte feste Feiertage eingerichtet werden. Parallel zu dieser ante diem-Zählung wurde auch noch eine den heutigen Wochentagen ähnliche Bezeichnung geführt, indem die Tage fortlaufend mit Buchstaben A bis H bezeichnet wurden und sich so Zyklen von acht Tagen ergaben, die sogenannten nundinae.
Als Jahresanfang galt der Tag, an dem die römischen Magistrate ihre Amtsgeschäfte für ihre einjährige Amtszeit aufnahmen. Dies war ursprünglich der 1. März und demnach der Februar wie oben erwähnt der letzte Monat des Jahres. Seit dem Jahr 153 v. Chr. nahmen die Magistrate allerdings ihre Tätigkeit schon am 1. Januar auf, so dass sich der Jahresanfang um zwei Monate verschob. Die Monate Quinctilis (fünfter Monat) bis December (zehnter Monat) behielten allerdings ihre Namen, auch wenn sie nun der siebte bis zwölfte Monat waren.
Der Numanische Kalender hatte allerdings das Problem, dass über eine Periode von 4 Jahren vier Überhangtage entstanden, so dass der Pontifex minor jedes Jahr einen Tag bestimmen musste, der "getilgt" wurde. Da der Pontifex minor an die Weisung des Pontifex maximus gebunden war, war dies ein nicht unerheblicher politischer Machtfaktor, wenn bestimmte Tage willkürlich einfach nicht stattfanden.
Der Iulianische Kalender
Diesen Missstand erkannte im Jahr 46 v. Chr. der damalige Pontifex maximus C. Julius Caesar und führte gemeinsam mit dem Mathematiker und Astronomen Sosigenes eine erneute Kalenderreform durch. Die Schaltmonate wurden abgeschafft, dafür bekamen die Monate die auch heute noch verwendeten Längen von entweder 31 oder 30 Tagen, der Februar blieb mit 28 Tagen als einziger kürzer. Zur Anpassung an das tatsächliche Sonnenjahr war nun nur noch alle vier Jahre ein Schalttag notwenig, der in Anlehung an den Numanischen Kalender am 24. Februar (sextilis Kal. Mart. = sechster Tag vor den Kalenden des März) eingefügt wurde und den Namen biis-sextilis Kal. Mart (= zweiter sechster Tag vor den Iden des März) erhielt. Die bekannten Termine von festen Feiertagen sowie das System der Nundinalbuchstaben konnten übernommen werden. Mit dieser Reform erfolgte auch die Umbenennung des fünften Monates vom bisherigen Quinctilis in Iulius.
In den Bürgerkriegen nach Caesars Ermordung geriet dieses System zwar kurzzeitig in Unordnung, aber im Jahre 12 v. Chr. setzte Augustus es in seiner Funktion als Pontifex maximus endgültig durch und benannten den sechsten Monat kurzerhand von Sextilis in Augustus um.
Datumsumrechner
Der Rechner rechnet Datumsangaben in heutiger Form (tt.mm.jjjj) in die römische Bezeichnung um. Dabei werden die Jahre AUC (=ad urbe condita), also nach Gründung der Stadt Rom gerechnet, weshalb Eingaben vor 753 v. Chr. nicht möglich sind. Daten vor 46 v.Chr. werden nach dem Numanischen Kalender berechnet, die folgenden nach dem Julianischen.
Der Tagescharakter
Neben der Tagesbezeichnung mit Nundinalbuchstaben und der ante diem-Zählung gab es im römischen Kalender noch die Angabe eines sogenannten Tagescharakters.
dies comitialis (Abk. 'C')
An diesen Tagen darf ein Magistrat eine Versammlung (comitia) einberufen, an allen anderen Tagen wäre nach einer solchen Sitzung ein Sühneopfer fällig gewesen. Im Gegenzug fanden an den dies comitiales normalerweise keine Senatssitzungen statt; allerdings konnte auch diese Regelung (insbesondere in Notsituationen) gebrochen werden.
dies fastus (Abk. 'F')
Diese Tage können als "Gerichtstage" bezeichnet werden, da an ihnen vom Praetor Verhandlungen durchgeführt werden durften. Der Numanische Kalender kennt 42 solcher Tage.
dies nefastus (Abk. 'N')
An diesen Tagen durften im Regelfall weder comitiae noch Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden. Es galt als böses Omen, wenn dies dennoch zwingend notwendig war und zog in jedem Fall ein Sühneopfer nach sich. Außerordendliche Senatssitzungen sind für diesen Tag dagegen in größerer Anzahl belegt. Im Jahr gab es 52 Tage solchen Charakters.
dies nefastus publicus (Abk. 'NP')
Diese Tagen waren explizit für religiöse Handlungen vorgesehen, was aber nicht den Umkehrzuschluß zuläßt, dass nur an diesen Tagen religiöse Handlungen möglich waren. In jedem Fall sollten wohl an diesen Tagen keine Staatsgeschäfte stattfinden. Mit ihre Anzahl von 49 pro Jahr kommen sie damit in etwa unserem freien Sonntag gleich.
dies endotercisus (Abk. 'EN') & dies fastus principio (Abk. 'FP')
Die Bedeutung dieser Tage ist nicht vollständig geklärt. Es scheint sich um geteilte Tage zu handeln, die morgens und Abends nefasti, dazwischen aber fas bzw. morgens fas und abends nefasti waren. Über die tatsächlich an diesen Tagen stattfindenden Handlungen gibt es kaum Informationen.